Schon vor
seiner erstmaligen urkundlichen Erwähnung im Jahr 1260 war Hausen eine katholische
Gemeinde.
Die einzige Kirche im Ort ist St. Georg. Sie wurde erstmals 1260
urkundlich
erwähnt und ist im Kern spätgotisch. Auf der Südseite wurde ein
Turm im
romanischen Stil gebaut.
Die Kirche wurde im Jahr 1904 stark
verändert.
Der Turm
wurde 1958 umgebaut und besteht in seiner heutigen Form seit 1985. Das
Kirchenschiff wurde im Jahr 1988 grundlegend renoviert. Die dabei freigelegten
Fundamente lassen auf eine Erbauungszeit im 8./9. Jahrhundert schließen. Bei den
Ausgrabungen, die im Rahmen der Renovierung
durchgeführt wurden, konnten u.a. auch die Gebeine von Toten aufgefunden werden,
die unter der Kirche beigesetzt worden waren.
Im Jahr 2006 wurde der Kirchturm
renoviert. Bei dieser Gelegenheit wurden zwei der drei Glocken in die
Glockengießerei nach Nördlingen gebracht und repariert. Im Rahmen der
Renovierung wurden die Zifferblätter der Kirchturmuhr erneuert und die
Läuteanlage überholt.
Die Innenausstattung der Kirche ist von vorzüglicher Qualität. So besitzt die
Kirche eine Holzskulptur, Maria mit Kind, von Gregor Erhart oder aus dessen
Werkstatt, die zwischen 1495 und 1500 entstanden ist.
Das in Form einer Turm-Monstranz
gestaltete Kreuz-Reliquiar entstand um 1400 und gehört
zu den besten spätgotischen Goldschmiedearbeiten des Kreises. Es stammt ebenso aus dem Kloster
Urspring, wie andere wertvolle Stücke, die noch heute erhalten sind.
Südlich vom Ort an der
Landesstraße 240 befindet sich ein Sühnekreuz in Form eines Steinkreuzes. Dieses Steinkreuz betreffend,
findet sich im Staatsarchiv Stuttgart unter den Akten des Klosters Urspring ein
Vertragsbrief vom 14. Januar 1574 "von wegen des Totschlags von
Hausen". Dieser Urkunde zufolge hat 1573 "auf der Steige bei
Schelklingen gegen Hausen ein Streit zwischen Hansen Boschen, Hansen Keller und
Jörgen Sommer seligen von Hausen sich erhoben", bei welchem Jörg Sommer
getötet wurde.
Um diese "leidige Sach" aus der Welt zu schaffen, ist unter Mitwirkung
der Räte des Erzherzogs Ferdinand von Österreich in Ehingen, ferner von
Rechtsgelehrten, den Bürgermeistern von Ehingen und Schelklingen und anderen
guten Freunden und erbetenen Tätigmännern und den Pflegern und Vormündern des
Weibs und der Kinder des Getöteten ein Sühnevertrag mit folgenden Bedingungen
geschlossen worden:
1.) Hans Bosch und Hans Keller, die Entleiber, haben in der
Pfarrkirche zu Hausen, wo der Entleibte begraben liegt, eine ordentlich und
unverzogenliche Buß und Besserung der abgestorbenen Seel zu Trost und Gutem
anzustellen und zu derselben auf einen bestimmten Tag auf ihre Kosten 6 Priester
zu einem Seelenamt zu bestellen, dazu haben die Täter 6 Pfund Wachs und Kerzen
anzuzünden und vor dem Kreuz umzugehen und in der einen Hand eine abgebrochene
Kerze und in der anderen Hand ein Schwert zu tragen.
2.) Die Täter haben ein steinen Kreuz 5 Schuh hoch und 3 Schuh
breit auf ihre Kosten machen zu lassen an dem Ort, da die Entleibung geschehen
ist.
3.) Sie haben der Witwe und den Kindern zur Ergötzung ihres entfallenen
Mannes und Vaters 265 Gulden in Münz zu bezahlen, davon 100 Gulden sofort in bar bei Aufrichtung des Vertrags und
den Rest alle Jahre 35 Gulden, im letzten Jahr 25 Gulden, auf unser Frauen Lichtmeßtag
ab 1575.
Hans Bosch und Hans Keller mussten also 5 Jahre lang bis einschließlich 1580 an die Witwe Sommer
bezahlen.
Das Sühnekreuz wurde im Frühjahr 2011 von Mitgliedern des Vereins freigelegt und wieder zugänglich
gemacht. Zudem wurde eine Info-Tafel mit dem Inhalt des Sühnevertrags
angebracht.